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Eine verlässliche Information kann dir da sowieso nur die Einbürgerungbehörde geben. Aber du beantragst nicht die doppelte Staatsbürgerschaft, sondern die Einbürgerung und da würde das neue Gesetz greifen sodass du die türkische behalten könntest (stand 2024)
Aber folgende Punkte:
Hast du genug in die Rentenversicherung eingezahlt? Minimum müssen es 5 Jahre sein.
Hast du deinen Militärdienst absolviert?
Bürgergeld ist eigentlich ein Ausschlsskriterium. Du musst dich und deine Familie versorgen können. Das kannst du aktuell nicht. Das heißt, du musst von einem zukünftigen Einkommen auch den Unterhalt für das Kind zahlen!
Du brauchst einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit ausreichendem Einkommen. Das heißt mit Abzug von Miete, Unterhalt für das Kind muss noch genug für dich übrig blieben. Aktuell mindestens 600 Euro.
Du hast keine Ausbildung. Als ungelernter Mensch hast du eine schlechte Arbeitsmarktprognose.
Du hättest vor Jahren mit der Einbürgerung und Ausbürgerung die türkische mavi kart beantragen können. Hast gleiche Rechte wie mit türkischem Pass.
Und zu letzt... Es spielt keine Rolle, ob du 50 Jahre in Deutschland lebst oder 8 Jahre. Da bist du Ausländer wie alle anderen auch mit den selben Rechten und Pflichten. Es gibt keinen Unterschied.
Aus meiner Sicht aktuell eine schlechte Prognose. Aber da entscheidet jeder Sachbearbeiter auch individuell und nach ermessen. Viel Glück