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Falls das Arbeitszimmer vom Finanzamt nicht anerkannt wird, kann man zumindest die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Homeoffice-Tag absetzen. Diese ist aber unabhängig von den wirklichen Kosten, und hat weitere Einschränkungen:

  • jährliches Maximum 1.260,- Euro
  • Anrechnung auf die Werbungskostenpauschale (1.230,- Euro)

Die Werbungskostenpauschale kriegt man sowieso. Wenn ich außer dem Homeoffice nicht noch was Anderes habe, ist der Effekt also minimal.

Dieses Andere (die "Werbungskosten") sind in diesem Fall vielleicht "Arbeitsmittel", also alles was ich zum Arbeiten brauche und selber gekauft habe (z.B. Schreibzeug, Bürostuhl, Fachliteratur). Den Computer habe ich wahrscheinlich vom Arbeitgeber gekriegt, ansonsten zählt er auch dazu.

Andere Werbungskosten sind z.B. Kosten für berufliche Weiterbildung, Steuerberatung, Kontoführung, Gewerkschaftsbeiträge, Fahrtkosten (Präsenztage, dienstliche Besorgungen), und einiges mehr. Das gilt immer und nicht speziell für Homeoffice. Aber wie gesagt, ich kriege sowieso eine Pauschale von 1.230,- Euro pro Jahr. Erst wenn ich deutlich mehr zusammenbekomme, entsteht ein sichtbarer Effekt.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 27. März 2026 - 21:06

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