In der Regel nach drei Jahren
In der Regel nach drei Jahren kann man Antrag stellen, wenn man eine/n Deutsche/n heiratet. Aber es gibt oft Ausnahmen. zB für Anspruchseinbürgerung muss man acht Jahren warten. Aber wenn man besonders gute (Deutsche) Sprachkenntnisse bewiesen kann und sich ehrenamtlich engagiert hat, kann man in sieben oder sechs Jahren Antrag stellen. Ich möchte jetzt keine falsche Information geben, aber soweit ich mich erinnere, in vergleichbaren Fällen, kann man in zwei Jahren Antrag stellen. In ihrer Stelle würde ich zu Einbürgerungsamt gehen und fragen. Die Antwort würde mich auch sehr interessieren. Viel Glück!
Mi., 21. Mai 2014 - 14:41
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