Da muss man aber hinzufügen,
Da muss man aber hinzufügen, dass auch die Religionsfreiheit zu Recht Grenzen kennt und zwar dort, wo sie die Grundrechte anderer verletzt.
Man kann z.B. keine Menschenopfer durchführen und sich dabei auf die Religionsfreiheit berufen und eine Sekte, die ihre Mitglieder durch psychische Druckmittel, Drohungen und Einschüchterungen kontrolliert und somit deren Grundrechte missachtet, verstösst ganz klar gegen Gesetze.
So., 19. Juni 2016 - 18:35
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