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Einbürgerung für die Familie: nur Frau berufstätig

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo zusammen,

wir (eine 4-köpfige Familie), seit > 15 J. in Deutschland, möchten eine Einbürgerung beantragen. Wir haben bereits Formulare von der Behörde erhalten: als Hauptantragsteller nach §10 StAG ist dort mein Mann eingetragen, ich und die minderjährigen Kinder als Familienangehörige.

Das Problem ist, dass mein Mann nicht so viel verdient (nur ca. 400€/Monat aus selbstständiger Tätigkeit). Ich (Ehefrau) hingegen habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und ein sicheres Einkommen von ca. 4200€/Monat. Dazu bekommen wir Kindergeld und beziehen selbstverständlich keine staatlichen Leistungen.

Spielt es eine Rolle, wer von uns der Hauptantragsteller in unserem Einbürgerungsantrag ist? Mein Mann kann ja streng genommen nicht allein seine Familie "ernähren". Aber zusammen sind wir finanziell gesichert.

Wird da unser gemeinsames Einkommen berücksichtigt, auch wenn ich "nur" als Familienangehörige mit ihm zusammen den Einbürgerungsantrag stelle? Oder soll ich unbedingt die Hauptantragstellerin sein?

Vielen Dank!

Die nehmen alle eure Einkünfte und schauen was nach den Ausgaben, -der Miete usw am Monatsende übrig bleibt um für 4 Personen zu sorgen. Die Grenzen wie viel eigentlich bleiben muss die kann man im Internet finden. Die Miete kostet normalerweisie das meiste Geld (Die werden Mietvertrag und Arbeitsvertrag anfordern). Wenn du für die Wohnung jetzt nicht 1.500 EUR zahlst, dann sieht das schon nicht schlecht aus. Chancen sehe ich ja. Und noch was: die werden deine Arbeitsverhältnisse von den letzten 6-8 Jahren prüfen (ob du in den Jahren ALG 2 bezogen hast, oder der Mann. Am besten Termin zur Beratung machen, das alles erzählen, und die sollten sagen ob Chancen gibt oder nicht. Grüße

 

Gespeichert von beahh (nicht überprüft) am Sa., 06. April 2019 - 07:39

Es sollte kein Problem sein, wenn Sie alle andere Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört auch keine Sozialhilfe.
 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 10. April 2019 - 13:30

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