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Einbürgerung (Migrant mit Niederlassung / in Partnerschaft -nicht verheiratet-, hat mit der Frau zwei leibliche Kinder)

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Bitte um evtl Info / Hilfe

Ein Migrant mit Niederlassung / in Partnerschaft ( nicht verheiratet), hat mit der Frau zwei leibliche Kinder

eines in D geboren   4 Jahre alt / eines in D geboren 2 Jahre alt.

Kann er die Kinder in seinem  Einbürgerungsantrag mit aufführen ?

 

Darf er ein drittes Kind, welches die Frau aus früherer Verbindung mit brachte, und das nicht seinen Familiennamen trägt, dann  nicht  aufführen ?

Ich nehme mal an, dass deine Partnerin keine Deutsche ist, und dass die in Deutschland geborenen Kinder seit ihrer Geburt überwiegend in Deutschland lebten. Ansonsten gilt das Folgende nicht unbedingt.

Also: Deine eigenen Kinder kannst du auf den Antrag mit draufschreiben. Das Amt entscheidet dann einzeln für jedes Kind, und kann auch zusätzliche Nachweise verlangen (z.B. altersgerechte Entwicklung der deutschen Sprache). 

Ausnahme: Falls du ODER die Mutter bei der Geburt eines deiner Kinder bereits ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hatten, seit mindestens 5 Jahren in Deutschland lebten, und diese Geburt frühestens 2020 stattfand, dann hat dieses Kind wahrscheinlich die deutsche Staatsbürgerschaft durch die Geburt in Deutschland bekommen (ggf. zusätzlich zur Staatsbürgerschaft der Eltern). Das könnte man vor dem Antrag schon klären.

Das dritte Kind könntest du nur dann mit einbürgern, wenn es ein Dokument gäbe, das dich zum juristischen Vater dieses Kindes machte (z.B. Adoption). Das wäre aber ein Sonderfall. Als Alternative können die Eltern für dieses Kind einen getrennten Antrag stellen, oder wenn es 16 Jahre alt ist stellt es selber den Antrag.

Nebenbei gesagt: Wenn du später eingebürgert bist, kann sich die Einbürgerung deiner Partnerin (und auch des dritten Kindes) durch eine Heirat vereinfachen.

Alles ohne Gewähr!

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 28. August 2024 - 15:35

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