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Kann ich mit einer Teilzeitbeschäftigung die Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich dem Einbürgerungsverfahren

Ich habe 2016 die Schule mit der Mittleren Reife Abgeschlossen, und strebe jetzt eine Karriere als Bundespolizist im Mittleren Dienst an.

Dazu brauche ich unter anderem Die Deutsche Staatsangehörigkeit.

Ich bin hier 1999 Geboren, aufgewachsen und zur Schule gegangen aber hatte immer den Türkischen Pass.

Zurzeit bin ich arbeitssuchend und das wird sich zu 100 Prozent beenden. Ich habe eine zusage auf eine Teilzeitbeschäftigung bekommen.

Ich habe heute bei dem Einbürgerungsamt angerufen, mit mir hat eine sehr unhöfliche Frau gesprochen, bei der man so wieso gemerkt hat, das sie einfach nur auflegen möchte und nicht weiter reden möchte sprich sie war überhaupt nicht Hilfreich, sie hat mir immer wieder nur gesagt " Sie müssen sich und ihrer Familie ein unterhalt sichern können ohne Sozialhilfe zu beziehen" so jetzt meine Frage:

Kann ich mit einer Teilzeitbeschäftigung die Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen?, mein Vater hat diesen Monat bei einer Firma seinen unbefristeten Vertrag bekommen, was zählt noch so zu Sozialhilfe was man nicht haben darf um die Deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen?. 

Ich bin echt Verzweifelt die Frau am Telefon meinte immer und immer wieder zu mir, "sie als Ausländer müssen nun mal verstehen das sie hier in Deutschland nicht alle Türen einfach so offen haben" Was soll ich bitte unter sowas verstehen?? Bin ich ein Flüchtling der kein Abschluss hat oder was, NEIN eben nicht ich bin hier Geboren und Aufgewachsen und zur Schule gegangen. Sie hat mir immer wieder eingeredet sie können leider nicht zur Bundespolizei und hat mich immer schlecht geredet, darf sie sowas überhaupt?! Danach meinte sie zur mir das ich einen anderen Beruf anstreben soll ?!?!?!?!? naja da würde ich mich gerne auch Beschweren drüber weiß aber leider nicht wo, würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann.

Liebe grüße.

Sachbearbeiter darf die Voraussetzungen nicht ignorieren.  In so einer Situation scheint eine Einbürgerung sehr schwierig zu werden.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 10. April 2018 - 02:49

Was ist das denn für ein unhilfreicher Kommentar?! Unnötig wie eh und je. Lieber nächstes Mal die Finger für etwas anderes anstrengen als so einen unterbelichteten Kommentar zu verfassen.

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