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Letzte 8 Jahre durchgängig?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Was bedeutet genau "seit acht Jahren rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland?"

Muss es durchgängig die letzte 8 Jahre sein?

Meinem Fall: Ich EU Bürger; wohne und arbeite seit 1999 in Deutschland aber zwischen 2005 und 2010 in Ungarn wegen Arbeit. Gelten die 6 Jahre zwischen '99 und '05 oder muss ich bis 2018 warten?

Gast (nicht überprüft)

Seit 8 Jahren rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt bedeutet, seit 8 Jahren ununterbrochen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis (sofern kein EU Bürger) in Deutschland. Ein Auslandsaufenthalt bis zu 6 Monaten ist unschädlich. Da Sie länger als 6 Monate im Ausland waren können max. 5 Jahre Ihres Voraufenthaltes angerechnet werden, sofern diese integrierende Wirkung gehabt haben. Dies prüft die Behörde.

Sollten Sie in 2010 eingereist sein fehlen Ihnen lediglich 2 Jahre. Hier kann die Behörde prüfen, ob man Ihnen diese 2 Jahre Voraufenthalt anrechnen kann. Wenn nicht, müssten Sie bis 2018 warten.

Mi. 13 Jul 2016 - 08:52 Link

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