Einbürgerung nach dem Abstammungsprinzip
Meine Frage betrifft eine meiner Bekannten Familie die zurzeit in Indien lebt.
1990 eine Mädchen geboren in Deutschland, Vater Inder mit Deutsche Staatsangehörigkeit, Mutter Inderin. Seit 1992, lebt die Familie in Indien.
Vater hat immer noch Deutsche Pass. Hat dieses Mädchen (jetzt 26j.)
Anspruch auf Deutsche Angehörigkeit, nach dem Abstammungsprinzip?
Mit Freundlichen Grüßen.