Wann hat man Anspruch auf die "deutsche Staatsangehörigkeit"?
Die Regelungen über die deutsche Staatsangehörigkeit befinden sich in dem Staatsangehörigkeitsgesetz (kurz: StAG). Im StAG ist im § 3 StAG aufgezählt, wann die deutsche Staatsangehörigkeit erworben werden kann.
Dort ist auch enthalten, dass außer dem normalen üblichen Einbürgerungsprozess für einen Ausländer durch die Einbürgerung gem. § 3 Abs. 1 Nr. 5 StAG, auch andere Ansprüche bestehen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben.
Im Folgenden sollen die einzelnen Ansprüche dargelegt werden:
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