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Unterhaltssicherung

Einbürgerung mit 1800€/Netto (Lebensgefährtin arbeitet nicht)

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo Liebe Leute,

mein Antrag für die Einbürgerung wird gerade bearbeitet. Ich bin geschieden, 2 Kinder. Das erste Kind stammt aus der geschiedene Ehe und das Zweite Kind von meiner aktuelen Lebensgefährtin. Wir wohnen zusammen.
Ich verdiene ca. 1800,00 Netto. Die Miete circa 800,00 Euro. Meine Partnerin arbeitet nicht, Weil unsere gemeinsame Tochter erst Jahr ist. Eltern Geld bekommt nicht mehr. Wir möchten dieses Jahr heiraten, Weil Sie unter Anderem momentan keine KrankenVersicherung hat.

MEINE FRAGE: REICHT ÜBERHAUPT MEIN EINKOMMEN FÜR DIE FAMILIE BEIM EINBÜGEREN?

Wie hoch ist die Unterhaltssicherung / min. Einkommen für die Einbürgerung?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo,

Meine Frage ist um die Einkommensgrenze, die man für die Einbürgerung braucht.
Ich habe alle anderen Voraussetzungen schon geschafft, leider bleibt mir aber nur die Einkommensgrenze nicht klar.

Ich habe schon gelesen dass: (( Zur Einbürgerung muss der Ausländer in der Lage sein, sich und seine Familie dauerhaft zu ernähren, sowie sozial abzusichern (Kranken- und Pflegeversicherung; Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung; Rentenversicherung). Hierbei handelt es sich um eine Prognoseentscheidung. ))

Aber wie hoch ist die Unterhaltssicherung?