In Augsburg wollte ein 81 jähriger Wohnungseigentümer seine Wohnung nur "an Deutsche" vermieten, weil er früher mit einem türkischen Mieter Ärger gehabt haben soll. Ein Interessent aus Burkina Faso, der nach eine Wohnung gesucht hat, fühlte sich diskriminiert und klagt. Der Fall wurde am Amtsgericht verhandelt. Wegen Diskriminierung eines Mietinteressenten muss der Eigentümer 1000 Euro Entschädigung an den aus Burkina Faso stammenden Mann zahlen (§§ 21 Abs. 2 S. 3 AGG, 253 Abs. 1 BGB).
Aktenzeichen 20 C 2566/19
Richter Andreas Roth sagte:
„Diese offene Benachteiligung von Ausländern ist schlichtweg nicht hinnehmbar“