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Bitte um Hilfe: Aufenthalt und Einbürgerung noch möglich?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo liebe Foristen,

ich hoffe, dass jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht hat und mir nun helfen kann. Ich bin psychisch völlig am Ende, meine Lebensplanung ist völlig dahin, meine Träume scheinen allesamt zerbrochen zu sein.

Ich bin US-Amerikaner. Mit 18 bin ich im Jahr 2008 nach Deutschland eingewandert, um die Liebe meines Lebens zu heiraten. Wir haben die Fernbeziehung schwer ertragen. Nach der Ehe begann ich auf dem Bau zu arbeiten und verdiente 400 EUR. Meine Frau machte ihr Abitur zu Ende. In der Zeit galt es festzustellen, ob ich mit einem vorgezogenen Highschool-Abschluss studieren könnte oder nicht. Dies sollte leider nicht der Fall sein. Ich wartete also auf eine Anerkennung meines Abschlusses vom Kultusministerium und arbeitete weiter. Endlich kam ein Realschulabschluss in den Briefkasten geflattert. Somit konnte es auf die Abendschule gehen. Dafür waren aber erstmal zwei Jahre Berufstätigkeit nötig.

Ich bezog eine Position in einem Büro und arbeitete noch die zwei Jahre, um es endlich auf die Schule zu schaffen. Während meiner Schulzeit arbeitete tagsüber und war von 18 Uhr bis 22 Uhr im Unterricht. In dieser Zeit stellte meine Frau leider fest, dass sie als Mädchen mehrmals von einem Onkel im Hause über uns schwer missbraucht worden war. Es folgte eine grässliche, krisenhafte Zeit mit schweren psychischen Folgen für uns beide. Wir trennten uns rein zweckmäßig, damit wir 1) vom Onkel wegziehen konnten und 2) jeweils eine kürzere Entfernung zu den Orten unsrer Tätigkeiten hatten. Meine Frau studierte und zog in die Nähe der Uni, um eine WG zu gründen. Ich blieb in der Nähe der Schule und meines Arbeitsplatzes.
In dieser Zeit hatte mein Vater in den Staaten auch Selbstmord begangen, sodass alles nur noch dunkler und schwieriger wurde.

Wir planten, wieder zusammenzuziehen, wenn mein Abitur fertig sein sollte. In dieser Zeit besuchten wir uns gegenseitig am Wochenende. Meine Frau benötigte immer mehr Aufmerksamkeit und Zuwendung, weil sie nachts an den psychischen Folgen ihres Missbrauchs litt. Ich kümmerte mich zunehmend um sie und musste ihr viel vorlesen, damit sie nachts durchschlafen konnte. Für mich selbst blieb kaum Zeit, sodass ich allmählich erschöpfte. Wie auch immer schrieb ich mein Abitur mit 1,0 und wir zogen in der Stadt zusammen. Alles schien besser zu werden. Meine Frau begann einen Prozess gegen ihren Onkel und ich konnte endlich an die Universität gehen. Ich belegte Geschichte und Physik und wurde (und werde) von meiner Mutter aus den Staaten völlig ausreichend finanziell unterstützt. Meine Arbeit hatte ich kurz vor der Abiturklausur gekündigt.

Die gebesserte Lage hielt leider nur für eine bestimmte Zeit. Der Prozess und die Folgen dessen beschwerten und bedrückten meine Frau zunehmends. Die Therapie - die sie bereits seit zwei Jahren gemacht hatte - schien ihr nur wenig zu helfen. Irgendwann war ich der einzige, der kochte und ich brachte sie jeden Abend ins Bett. 1 bis 2 Stunden Märchen-Vorlesen waren vonnöten, damit sie schlafen konnte. Tat ich das nicht, so wachte sie auf oder schlief nicht. Sie weinte, schrie manchmal fast und es war nicht ungewöhnlich, dass wir kaum Schlaf bekamen. Ich hatte nur noch Zeit zwischen 0 Uhr und 4 Uhr für meine Unisachen. Schlief meine Frau nicht, so suchte sie mich auf und bat mich um Hilfe. Mein Studium wurde immer schwieriger, der Tag immer schwerer zu überstehen.

Ich konnte es eines Tages nicht mehr aushalten, nahm ein Hotelzimmer und erlitt einen Nervenzusammenbruch. Meine Frau schnitt ab diesem Zeitpunkt allen Kontakt zu mir ab. Als ich nach zwei Tagen wieder heimreiste, war sie fort. Sie lehnte jede Bitte um ein Gespräch ab und beschränkte sich nur auf Emails. Weil ich nervlich völlig am Ende war, reiste ich für zwei Monate in die USA, um bei meiner Mutter zum ersten Mal seit 7 Jahren im Bett zu liegen und mich zu erholen. Auch hier weigerte sich meine Frau, sich mit mir zu reden. Sie wollte nur über Skype oder per Email schreiben.

Im Mai kam es dann zu einer für mich herzzerreißenden Trennung. Selbst als ich meine Sachen packte, schloss sich meine Frau in einem Zimmer ein und kam nicht heraus. Ich wohne nun in einer kleinen Wohnung und habe eine Aufenthaltserlaubnis nach § 31 AufenthG. Denn ich bin seit 7 Jahren verheiratet. Die Behörde erfuhr aufgrund der Meldebescheinigung von der Trennung. Niemand auf der Behörde hatte mir jemals gesagt, dass ich mich schon nach 3 Jahren Ehebestandszeit hätte einbürgern lassen können. DAS HÄTTE ICH SOFORT GETAN, WENN ICH ES GEWUSST HÄTTE. Ich war naiv genug zu glauben, dass die Behörde mich auf verschiedene Optionen aufmerksam machen würde, wenn ich die Bedingungen dazu erfüllt hätte.

Meine Aufenthaltserlaubnis nach § 31 AufenthG läuft im März 2016 ab. Ich war beim Standesamt und mir wurde in einer Beratung gesagt, dass ich eine Ermessenseinbürgerung beantragen könnte und sehr gute Chancen dazu hätte. Dies will ich auch tun. Leider druckte die Ausländerbehörde die falsche Passnummer auf die Erlaubniskarte, sodass ich noch 4 bis 6 weitere Wochen warten muss, bis die Dame beim Standesamt den Antrag entgegennimmt (hat sie so gesagt).

Ich wollte die ganze Zeit mehr als alles Andere ein Staatsbürger hier werden. Ich fühle mich deutsch, ich spreche wie ein Muttersprachler. Es wäre für mich ein schwerer Schlag nun in den Studentenstatus zu rutschen und auch mit all meinen psychischen Problemen in Regelstudienzeit zu studieren, nur weil dies die Ausländerbehörde dann vorschreibt. Deswegen mein Einbürgerungsversuch. Ich bin so nah dran und könnte doch scheitern.

Was kann ich nun tun, um NICHT die Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG bei der zweiten Verlängerung aufgedrückt zu bekommen? Ich habe eine Vollzeitstelle angenommen und verdiene netto ungefähr 1.450 EUR. Ich bekomme auch jeden Monat von meiner Mutter aus den Staaten 1.400 EUR zugeschickt. Das wird sie auch weiterhin tun. Ich dürfte, wenn man das Geld meiner Mutter außen vor lässt, mit diesem Gehalt und meiner jetzigen Wohnsituation auch keinen Anspruch auf ALGII haben, erfülle also die Voraussetzungen der Lebensunterhaltssicherung nach § 5 AufenthG.

Es geht mir jetzt ausschließlich darum, meinen jetzigen Aufenthaltsstatus solange zu behalten, bis die Einbürgerung durch ist. Im April werde ich nämlich die 8 Jahre voll haben und dann geht es nicht mehr um Ermessens- sondern um Anspruchseinbürgerung. Das Problem ist, dass die Aufenthaltserlaubnis VOR April, also im März, zu verlängern ist ...

Daher meine Fragen an euch (ich wäre euch unendlich dankbar für jederlei Ratschläge):

1. Habe ich gute Chancen, meinen Aufenthaltsstatus nach § 31 AufenthG zu behalten? Ich habe auch zwei gut verdienende Freundinnen (Unternehmensberaterinnen), die eine Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde vorlegen würden, falls meine finanzielle Situation für die Behörde bedenklich sein soll.

2. Kann man zwei Einbürgerungsanträge parallel laufen lassen? Eine Anwältin empfahl mir, jetzt einen auf Ermessenseinbürgerung zu stellen und dann ungefähr im Januar einen weiteren auf Anspruchseinbürgerung (weil im April die 8 Jahre voll sind).

3. Kann ich noch irgendetwas tun, um sicherzugehen, dass ich den Aufenthaltsstatus behalte? Ich könnte ggf. mit meinem jetzigen Arbeitgeber reden, dass er mir in meinem Vertrag eine speziellere Tätigkeitsbeschreibung zuräumt. Weil ich internationalen (zur Zeit eher amerikanischen) Firmen tätig bin, könnte er vielleicht angeben, dass der Stelleninhaber englischer Muttersprachler sein soll. Das würde mir dann vielleicht auch eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 AufenthG ermöglichen.

Ich leide so sehr unter den psychischen Folgen dieser Entwicklungen. Ich bin so nah dran, ein riesiges Lebensziel zu erreichen und jetzt könnte es sein, dass ich noch Jahre warten und unter noch mehr Druck arbeiten muss, bis ich es geschafft habe.

Für jede Art Rat oder Ideenreichtum wäre ich euch für immer dankbar. Ich wünsche euch alles Gute für euren Weg.

Andy

Hallo Andy,

ich habe Alles gelesen und es scheint so dass du sehr schwere Zeiten gehabt hast und vielleicht noch hast.

Ich bin selber eingebürgert nach ca. 9 Jahren. Damals hatte ich mich über verschiedene Optionen informiert.

Ich denke du hast sehr gute Chancen hast egal ob Ermessigungseinbürgerung oder Anspruchseinbürgerung.

Du muss nur durchhalten und keine Last-Minute Zeit-Lücken machen.

Weil du schon über 3 Jahren verheiratet warst, kann sein dass du gar nicht auf 6-8 Jahren warten muss.

Ich wünsche dir viel Glück

 

Gespeichert von K.Y. (nicht überprüft) am Mi., 15. Juli 2015 - 22:53

Hi,

danke für eure Antworten. Ich möchte überhaupt keine Last-Minute-Zeitlücken machen. Nur gab es leider ein Problem mit meiner Passnummer auf der Aufenthaltserlaubnis. Die ist falsch, also muss ich wieder 4 bis 6 Wochen auf die Korrektur warten. Dabei verliere ich nur Zeit, weil ich die Einbürgerung ohne das Kärtchen nicht beantragen kann. Die Sachbearbeiterin beim Standesamt akzeptiert die Fiktionsbescheinigung nicht. Ich lege mich nur noch ins Zeug, fühle mich aber manchmal recht hilflos.

Ich muss es irgendwie schaffen, meinen Aufenthaltsstatus zu behalten, falls die Einbürgerung bis zum Ablauf der Aufenthaltserlaubnis noch nicht abgeschlossen ist. Ich arbeite gerade und werde nächstes Jahr in der Steuerklasse I ungefähr 1.380 EUR Netto verdienen. Ich zahle nur 200 EUR Miete warm. Laut ALG2-Rechner hätte ich mit diesem Einkommen keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Ich denke, in der Hinsicht ist mein Lebensunterhalt gesichert. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sollte klappen.

Mit einem Studentenvisum will ich meinen Aufenthalt nicht rechtfertigen, denn es berechtigt ja nicht mehr zur Einbürgerung.

Andy

Parallel zwei Einbürgerungen würden nicht laufen. Aber man kann einen Antrag stellen und danach den Zweite wenn der Erste zu lange dauert.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 17. Juli 2015 - 10:33

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