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Gewaltenteilung: Legislative, Exekutive, Judikative

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Gewaltenteilung

Gewaltenteilung ist die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Nach historischem Vorbild werden dabei die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) unterschieden. Ihren Ursprung hat das Prinzip der Gewaltenteilung in den staatstheoretischen Schriften von John Locke und Montesquieu (Vom Geist der Gesetze, 1748), die sich gegen Machtkonzentration und Willkür im Absolutismus richteten.

Heute wird das Prinzip der Gewaltenteilung überwiegend als Bestandteil jeder Demokratie betrachtet. Allerdings wird diskutiert, ob die Verschränkung der Gewalten durch eine enge Zusammenarbeit und Verzahnung der Staatsorgane dem ursprünglichen Gedanken der Trennung der Gewalten zuwiderläuft und durch Lobbyismus und andere Einflussnahme die zentrale Stellung des Parlaments in Frage gestellt wird. In der öffentlichen Wahrnehmung wird die Bedeutung einer unabhängigen Presse oft höher eingeschätzt, weshalb diese gelegentlich informell auch als Vierte Gewalt bezeichnet wird.

Neben der horizontalen Ebene der Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Rechtsprechung kann zwischen staatlicher Gewalt und kommunaler Selbstverwaltung eine vertikale Form der Gewaltenteilung ausgemacht werden, die in einem Bundesstaat um ein weiteres Element (Gliedstaat mit eigenen Machtbefugnissen) erweitert wird.

Legislative

Die Legislative (auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung). Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen (Gesetzgebung) im inhaltlichen und formellen Sinn sowie für die Kontrolle der Exekutive und der Judikative (In Österreich kontrolliert nur die Exekutive, die Judikative bleibt unabhängig). In einer repräsentativen Demokratie bilden die Parlamente die Legislative. In Staaten mit Elementen direkter Demokratie tritt im Einzelfall auch das Volk als Gesetzgeber auf (Volksgesetzgebung).

Exekutive

Die Exekutive ist in der Staatstheorie neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung).

Sie umfasst die Regierung (Gubernative) und die öffentliche Verwaltung (Administrative), der in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Auch die Exekutive kann normsetzende Befugnisse wahrnehmen, zum Beispiel mit dem Recht auf Erlass von Rechtsverordnungen. Dabei haben Verordnungen nicht den Status von Gesetzen, sondern werden vielmehr von bestehenden Gesetzen abgeleitet.

Judikative

Der staatsrechtliche Begriff der Judikative (früher auch Jurisdiktion genannt) bezeichnet ausgehend von einer klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung neben Legislative und Exekutive die dritte Gewalt oder rechtsprechende Gewalt. Die Judikative wird in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht, den Bundesgerichten und den Gerichten der Bundesländer ausgeübt.

In Rechtsstaaten wird die Judikative durch unabhängige Richter ausgeübt. Die Rechtsprechung ist an Gesetz und Recht gebunden.

Der Begriff Judikative ist nicht identisch mit den Begriffen Gerichtsbarkeit, Justiz oder Rechtspflege, die (staatsrechtlich betrachtet) zum Teil auch der vollziehenden Gewalt (Exekutive) zuzuordnen sind.

(Wikipedia)

Persönlich ist der Bundespräsident für mich(der Hüter der Demokratie)eine ART MINIVERVASSUNGSGERICHT Er muss Alle Gesetze auf Die Vereinbarkeit mit DEM Grundgesetz prüfen die in erster Instanz vom Bundestag verabschiedet wurden(Bundestag und Bundesrat ???für die LESER)Danke für Ihre Aufmerksamkeit Unterzeichner Faber Eugen.

 

Gespeichert von Yoda Faber (nicht überprüft) am Mo., 25. Januar 2016 - 22:35

Kann man sagen:

Parlament gehört zu Legislative aber ein Teil davon (Regierung) gehört zu Exekutive?

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 14. September 2016 - 13:52

Leute,

Ich verstehe die ganze Aufregung nicht in den Kommentaren. Es ist eigentlich hier ziemlich gut erklärt. Wem das zu wenig ist oder er es immer noch nicht versteht, sollte mal seine Gehirnzellen einschalten und mal auch Beispiele selbst finden. Es ist nicht schwer. In der Schule wird das doch auch sehr sehr sehr oft gemacht. Wenn ihr es hier nicht versteht sucht euch doch eine andere Website die euch das wie für Kleinkinder erklären wird.

 

Gespeichert von Mariah (nicht überprüft) am Mo., 19. November 2018 - 14:26

Der "gute König" (oder auch der "gute Diktator") ist graue Theorie. Die Akteure sind nämlich Menschen mit menschlichen Eigenschaften. Und es gehört zu den innersten menschlichen Eigenschaften, dass der Besitz von Macht Erfolgserlebnisse erzeugt. Auf diese Weise führt die Macht dazu, dass die Menschen korrumpiert werden. Das gilt für einzelne Menschen, und es gilt für Gruppen von Menschen.

Der einzige Schutz vor dem Missbrauch von Macht ist deshalb die Aufteilung der Macht. An der Machtausübung müssen unterschiedliche Gruppen beteiligt sein, die sich gegenseitig kontrollieren. Und es muss einen Mechanismus geben, der die Macht zeitlich begrenzt und einen Machtwechsel bewirken kann.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 31. Januar 2020 - 16:21

Ja, wie ist das denn nun? Die Bundesregierung ist Executive, und der Bundestag ist Legislative. Und sie kontrollieren sich gegenseitig?

Nein! Diese Annahme zur Aufteilung der Macht ist eine Theorie, die sich in der Praxis der parlamentarischen Demokratie nicht verwirklicht hat. In Wahrheit besitzt die Bundesregierung gewöhnlich eine Mehrheit im Bundestag, und im Bundestag gilt ja das Mehrheitsprinzip. Also können Bundesregierung und Bundestag gemeinsame Sache machen, anstatt sich gegenseitig zu kontrollieren. Im Besonderen kann die Bundesregierung ziemlich weitgehend bestimmen, was in den Gesetzen steht, obwohl sie doch eigentlich die Executive ist.

Die Kontrolle der Macht läuft in Wahrheit anders. Die grundlegende Rivalität besteht nicht zwischen Parlament und Regierung, sie besteht zwischen Regierungsparteien und Oppositionsparteien innerhalb des Parlaments. Das heißt: Die Oppositionsparteien kontrollieren die gemeinsame Machtausübung von Regierung und Regierungsparteien.

Aber Moment mal: Die Opposition ist doch in der Minderheit, wie soll sie da irgendwas kontrollieren? Antwort: Diese Aufteilung gilt immer nur bis zur nächsten Wahl. Falls die Oppositionsparteien bei den Wählern mehr Zustimmung finden als die Regierungsparteien, werden sie bei der nächsten Wahl die Rollen tauschen. Natürlich wissen das beide, und bei der täglichen Politik richten sie sich danach (mehr oder weniger gut). Die Regierung kann eben nicht machen was sie will, denn je stärker sie ihre Macht missbraucht, umso mehr Zustimmung wird die Opposition bekommen.

Wesentlich genauer zum Nachlesen steht das hier und hier.

Übrigens ist die Demokratie keineswegs vollkommen, und sie hat eine Reihe von Schwächen. Eine bedeutende Schwäche ist die große Anfälligkeit für Populismus, wie wir es gerade jetzt auch in Deutschland sehen. Aber gegenüber anderen Gesellschaftsformen, die aus der Geschichte und aus anderen Ländern bekannt sind, überwiegen auf jeden Fall die Vorteile.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 31. Januar 2020 - 16:59

Sehr interessantes Thema aber manche Kommentare sind nicht eindeutig.

Wie kann man Länder wie China, Russland, Kuba, Ägypten, Saudi Arabien, Iran, Nordkorea kategorisieren? 

Was für eine Gewaltenteilung gibt es da?

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 10. Juli 2020 - 01:56

In Ländern, in denen die Opposition bei der politischen Arbeit behindert wird oder bei Wahlen nicht die gleichen Chancen hat, ist die Demokratie nicht verwirklicht.

 

" (In Österreich kontrolliert nur die Exekutive, die Judikative bleibt unabhängig)" so klingt das als würde die cops die Politiker herum kommandieren. Das ist falsch.

 

Gespeichert von zecke (nicht überprüft) am Fr., 09. Juli 2021 - 19:33

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