Ein "eingetragener Verein" muss seine Finanzen wie eine kleine Firma führen, mit ordentlicher Buchführung, interner Rechnungsprüfung und Steuererklärung (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer). Ein "gemeinnütziger eingetragener Verein" zahlt nur eine (reduzierte) Umsatzsteuer, muss aber seine Gemeinnützigkeit detailliert nachweisen.
Ja, er darf eine Rechnung stellen. Mit Umsatzsteuer.
Ein "eingetragener Verein" muss seine Finanzen wie eine kleine Firma führen, mit ordentlicher Buchführung, interner Rechnungsprüfung und Steuererklärung (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer). Ein "gemeinnütziger eingetragener Verein" zahlt nur eine (reduzierte) Umsatzsteuer, muss aber seine Gemeinnützigkeit detailliert nachweisen.
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