Hallo. Wenn man zwei Teilzeitjobs hat, wie sieht es dann mit der Krankenversicherung aus?
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Wenn man zwei sozialversicherungspflichtige Jobs hat, werden bei jedem ganz normal die Sozialbeiträge berechnet. Diese sind proportional zum Bruttolohn, so dass dabei keine Fehler entstehen.
Wenn man zusätzlich zu einem sozialversicherungspflichtigen Job noch einen Mini- oder Midijob hat (aber wirklich nur einen), so bleibt der Minijob beitragsfrei bzw. der Midijob beitragsreduziert. Auch hier kann eigentlich nichts schief gehen.
Kombiniert man jedoch zwei oder mehrere Mini- und/oder Midijobs, wird es komplizierter. Jetzt muss man die Bruttogehälter addieren, und die Sozialbeitragspflicht ergibt sich aus der Summe. Die Vergünstigungen der Mini- oder Midijobs können also verloren gehen, wenn die Summe über den entsprechenden Verdienstgrenzen liegt.