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Darf Arztpraxis oder Physiotherapie "zu spät" abgesagte Termine in Rechnung stellen, weil man krank ist oder andere Gründe hat?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Immer wieder bekomme ich solche Benachrichtigungen vom Zahnarzt, Physiotherapie oä. 

Sie können Termine bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei absagen. 
Alle unsere Termine sind individuell vereinbart. 
Versäumte Termine müssen mit einer Ausfallgebühr in Höhe von 75,00 € 
privat beglichen werden. Das gilt auch für verspätet abgesagte Termine.

Einmal musste ich mehr als 60€ zahlen, weil der Arztpraxis und ich unterschiedliche Zeiten für einen Termin gemerkt haben. Da es keine digitale oder andere Benachrichtigungen oder Beweise gab, musste ich die Rechnung begleichen. 

  • Wie kann man einen Termin absagen, wenn ein Termin am Montag 12 Uhr ist und am Wochenende etwas passiert?
  • Was ist, wenn Kind krank wird und man deswegen nicht den Termin wahrnehmen kann?
  • Was ist wenn man an dem Tag starke Grippe oder ähnliche ansteckende Krankheiten hat?

Muss man in all diesen Situationen hohe Gebühren zahlen? Es gibt Schlangen an der Arztpraxen. Man muss sowieso lange warten obwohl man einen Termin hat. Ich glaube nicht, dass Patienten bzw. Kunden fehlen. 

Bei dem was ich bisher dazu las beurteilen es die Juristen recht unterschiedlich. Aber zwei Kriterien werden oft genannt: 

  • Es muss tatsächlich einen Schaden geben, in dem Sinn dass diese Zeit nicht genutzt werden konnte. Bei Spezialisten und Therapeuten mit ausschließlich bestellten Patienten kann das plausibel sein, aber nicht bei Praxen mit ständig vollem Wartezimmer.
  • Die Fristen zur "rechtzeitigen Absage", falls es solche gibt, müssen Ausnahmen haben für plötzliche Umstände, für die der Patient nichts kann. Ansonsten sind sie evtl. unwirksam.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 16. September 2024 - 12:42

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