ich durfte die alte
ich durfte die alte Staatsangehörigkeit beibehalten. Da wo ich ursprünglich herkomme, entfällt die Staatsangehörigkeit NICHT. Die 5 Monate waren rein formell nur für die Bearbeitung des Antrags.
Mo., 15. August 2016 - 16:54
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Antwort auf Vielen Dank für den Hinweis. von K.Sav (nicht überprüft)