§ 9 StAG
Vereinfachte Einbürgerung für Ehegatten deutscher Staatsangehöriger:
Nachweis darüber erbringen, dass er mindestens 24 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung geleistet hat. Sollte dieser Nachweis nicht möglich sein, muss der deutsche Ehegatte oder Lebenspartner dann einen Nachweis darüber führen, dass er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung geleistet hat.
Wenn Sie bereits seit 2 Jahren arbeiten, dann sollten Sie die Voraussetzungen erfüllt haben. Arbeiten Sie allerdings seit 23 Monaten und hat Ihre Frau die 60 Beitragsmonate auch nicht, wird Ihr Bescheid abgelehnt.
Fr., 13. März 2020 - 09:30
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