Richtig!
Wenn sie noch weitere zwei Jahre warten, dann haben sie einen Anspruch auf die Einbürgerung (§10).
der § 9 . Einbürgerung durch deutschen Ehepartner (auch nach 3 Jahren möglich) ist quasi eine Ausnahmeregelung mit anderen Voraussetzungen. u.a. die Einzahlung in die Rentenkasse (Antragsteller 24 Monate, Ehepartner 60 Monate).
Ansonsten Widerspruch einlegen mit einem Anwalt am besten.
Fr., 13. März 2020 - 12:08
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