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Kommerzielle Warenaustausch statt üblichen Handel ( Rechnungen per Überweisung / Bar zu begleichen )

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Sehr geehrte Damen und Herren, leider kennen wir uns mit deutschen Wirtschaft und Rechtssystem nicht gut aus. Deswegen fragen wir anonym in der Öffentlichkeit, mit der Hoffnung Tipps zu bekommen.

Hoffentlich klingt die Frage nicht banal. Darf man Waren kommerziell austauschen und weiter verkaufen? Es geht grundsätzlich um Einzelhandel aber auch für Großhandel gilt diese Frage.

Beispiel : Firma A bekommt T-Shirts von Firma B. Statt die Rechnung wie üblich mit Bargeld oder per Überweisung zu begleichen, schickt Firma B Schuhen an Firma A. Natürlich läuft alles nach Absprache.

Wie läuft weiter? Wie sollen die Firmen die Austausch-Artikel weiter verkaufen? Wie legt man die Einkaufspreise und Gewinn fest? Wie viel Steuer muss man zahlen? Finden Finanzamt oder Ordnungsamt so ein Handel illegal?

Wir haben schon nach Firmen, die mit solchen Handelsmodell arbeiten gesucht. Leider ohne Erfolg!

Vielen Dank
Robi J.

Gast (nicht überprüft)

Warenaustausch auf Rechnung? Ich glaube es geht so nicht. Vielleicht kann man gegenseitig Gutschriften austauschen und die Wert der Gutschrifte von der eigentlichen Rechnung extrahieren.

So., 11. Januar 2015 - 14:41 Link
Gast (nicht überprüft)

Weil es nicht funktioniert hat, hat man das Geld erfunden. Warenaustausch gehört nicht Mal zu Mittelalter.

Do., 10. September 2015 - 12:07 Link

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