Antrag auf Einbürgerung - 21 Jahre in DE gelebt, Aufenthaltstitel erst seit 2010
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Hallo,
wäre es möglich einen Ausländer sich einbürgern zu lassen ohne vorherige Besitz einen Nierderlassung? er hat aber brereits 21 Jahre in DE gelebt und bekam sein Aufenthaltstitel erst seit 2010 !
Sowohl die Niederlassungserlaubnis als auch die acht Jahre "rechtmäßiger Aufenthalt" müssen bei der Ermessenseinbürgerung nicht unbedingt erfüllt sein. Ein langjähriger illegaler Aufenthalt in der Vergangenheit wird die Behörde allerdings bestimmt nicht milde stimmen. Falls der Aufenthalt von Anfang an legal war, dann ist hierfür eine Begründung und ein Beleg gefragt.
Sowohl die…
Sowohl die Niederlassungserlaubnis als auch die acht Jahre "rechtmäßiger Aufenthalt" müssen bei der Ermessenseinbürgerung nicht unbedingt erfüllt sein. Ein langjähriger illegaler Aufenthalt in der Vergangenheit wird die Behörde allerdings bestimmt nicht milde stimmen. Falls der Aufenthalt von Anfang an legal war, dann ist hierfür eine Begründung und ein Beleg gefragt.
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