Halli hallo liebe community,
ich komme aus einem Non-EU Land und für Studienzweck nach Deutschland eingereist. Ich habe hier meinen Sprachkurs, Studienkolleg und Uni absolviert. Aufgrund meines Fachwechsels an der Uni hat mir die zuständige Ausländerbehörde eine Duldung mit einer Drohung von Abschiebung erteilt. Ich habe desto trotz mein zweites Fach an der Uni erfolgreich absolviert und anschließend einen Jobangebot in dem abgeschlossenen Feld erhalten. Leider musste ich trotzdem aus Deutschland ausreisen und erneut um ein Arbeitsvisum aus meiner Heimat beantragen. Ich habe zum Glück das Visum erhalten und wieder zurück nach Deutschland gekommen. Bald darf ich dann eine Niederlassungserlaubnis aufgrund meiner 24 Monaten Arbeit und deutschen Hochschulabschluss erhalten. Meine Fragen sind folgend
-Könnte ich direkt nach der Niederlassungserlaubnis für eine Einbürgerung trotz der zwei Jahren Duldung beantragen? (Hierzu erwähnen ist dass ich seit fast 11 Jahren inklusive der 2 Jahren Duldung in Deutschland lebe. Während meiner Studienzeit habe ich nebenbei als studentische Hilfskraft in 450 Euro Basis gearbeitet)
- Wie sehen die Chancen bei der Einbürgerung aus wenn man eine Niederlassungserlaubnis besitzt und mit einer deutschen Person verheiratet ist?
Vielleicht hat jemand doch so eine ähnliche Situation gehabt oder kennt jemanden, der so einen Fall erlebt hat.
Ich würde mich auf jede Antwort sehr freuen
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Manchmal sind Details…
Vielen herzlichen Dank. Ich…
Vielen herzlichen Dank. Ich bin nur etwas verzweifelt und wüßte nicht was man am besten in solchen Fällen macht. Ich habe einfach nur keine Lust immer wieder mich mit der Ausländerbehörde auseinanderzusetzen. Da ich zwei Jahre Duldung hatte, meinte die Ausländerbehörde es würde mit der Einbürgerung sofort nach der Niederlassung nicht klappen sollte. Ich kenne auch einige, die es trotz solcher Situationen geschafft haben. Deswegen dachte ich ob nicht auch jemand hier in Community gibt, der so eine Erfahrung gemach hat.