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Voraussetzungen zum Einbürgerung: Muss acht Jahren Aufenthalt ohne Unterbrechung sein?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Halo! Ich bin 6 Jahre in Deutchland gelebt und danach 4 Jahren nach USA/Spanien/Rumänien weggezogen. Wenn ich zurück nach Deutchland ziehe, kann ich nach zwei Jahre Aufenhalt die Staatsbürgerschaft antragen? (ich bin EU-Auslander)

Vielen Dank!

Laura M.

Hallo Laura. Ist USA nicht schön? Ich wollte eigentlich nach USA auswandern. Aber es bringt mich zum nachdenken, wenn andere zurück nach Deutschland kommen wollen.
 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 26. August 2018 - 18:39

Letzten 8 Jahren ggf. 6 Jahren sollte man ununterbrochen in Deutschland verbracht haben. Mindestens so kenne ich eine der Voraussetzungen. Aber es gibt auch viele Ausnahmen. Und Bundesländer handeln manchmal anders. Wo würden Sie den Antrag stellen?
 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 26. August 2018 - 22:04

Nach einem Auslandsaufenthalt, der länger als sechs Monate gedauert hat, beginnen die acht Jahre Wartezeit von vorne. Die vier Jahre von früher können nur ausnahmsweise angerechnet werden, falls sie eine "integrative Wirkung" hatten (was das auch heißen mag). Unabhängig davon kann eine Ermessenseinbürgerung möglich sein, denn für EU-Bürger soll es ja Erleichterungen geben.

Das mehrfache Umziehen von einem Land zum anderen ist allerdings gar kein gutes Indiz für eine gefestigte innere Verbundenheit zu Deutschland.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 27. August 2018 - 12:05

Als Ausnahme können MAXIMAL 5 Jahre von früher angerechnet werden. Als Beispiel für eine "integrative Wirkung" wird öfters der Besuch einer allgemeinen Schule in Deutschland genannt. Ansonsten wird es wahrscheinlich davon abhängen, ob der Zweck des früheren Aufenthalts etwas Dauerhaftes (z.B. in Deutschland eine Existenz aufbauen) oder etwas Vorübergehendes (z.B. ein Studium oder Praktikum) war. Und es wird auch die Frage kommen, ob in den Auslandszeiten schon eine Rückkehr nach Deutschland geplant war und welche Bindungen nach Deutschland es in diesen Zeiten gab.

 

Ich hatte ähnlichen Fall, ich war in Deutschalnd 3 Jahe, habe Integrationskure gemacht usw. dann war weggezogen nach Polen für 3 Jahre um da Germanistik zu studieren, und seit 7 Jahren bin ich wieder in Deutschland. 

Ich dachte man kann den integrativen Voraufenthalt dazurechen, leider nicht. Mein Aufenthalt in Deutschland zählt auch nicht jetzt ununterbrichen seit 7Jahren, sondern erst seit dem ich feste Arbeit habe (also seit 5). 

Ich hatte Meldebescheinigungen usw. nichts davon zählt aber, NUR Zeit ab wann ich arbeite zählt als Aufenthalt was zählt. Ärgerlich... bin jetzt seit fast 8 Jahren da und habe Ablehnung bekommen, da die nur 5 Jahre davon rechnen.

 

Gespeichert von Beata bb (nicht überprüft) am So., 02. September 2018 - 13:49

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