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Ich arbeite im Homeoffice: Wie viel Geld kann ich wegen Stromkosten vom Finanzamt zurück bekommen? Ist Steuererklärung erforderlich?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Ich arbeite Vollzeit und ganze Zeit nur im Homeoffice. Jährlich zahle ich ca. 2500€ für Strom.

Wie viel Geld kann ich wegen Stromkosten oder anderen Kosten vom Finanzamt zurück bekommen? 

Ist eine Steuererklärung unbedingt erforderlich?Stromkosten im Homeoffice: Pauschale 2026 & wie du Kosten sparst

 

Vielleicht kannst du ein "Häusliches Arbeitszimmer" von der Steuer absetzen. Das ist viel besser als die Homeoffice-Pauschale. Die Bedingungen sind aber streng:

  • Arbeiten fast nur zu Hause (ein Präsenz-Tag pro Woche wird toleriert),
  • extra Zimmer in der Wohnung, das man praktisch nur dafür benutzt.

Falls das funktioniert, kann man die wirklichen Kosten von der Steuer absetzen, also anteilige Miete, Heizung, Strom, Möbel, Renovieren usw. Langlebige teure Dinge müssen auf mehrere Jahre verteilt ("abgeschrieben") werden. Was der Arbeitgeber bezahlt hat darf man natürlich nicht einbeziehen, sondern nur Dinge die man selbst bezahlt.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 27. März 2026 - 20:36

Falls das Arbeitszimmer vom Finanzamt nicht anerkannt wird, kann man zumindest die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Homeoffice-Tag absetzen. Diese ist aber unabhängig von den wirklichen Kosten, und hat weitere Einschränkungen:

  • jährliches Maximum 1.260,- Euro
  • Anrechnung auf die Werbungskostenpauschale (1.230,- Euro)

Die Werbungskostenpauschale kriegt man sowieso. Wenn ich außer dem Homeoffice nicht noch was Anderes habe, ist der Effekt also minimal.

Dieses Andere (die "Werbungskosten") sind in diesem Fall vielleicht "Arbeitsmittel", also alles was ich zum Arbeiten brauche und selber gekauft habe (z.B. Schreibzeug, Bürostuhl, Fachliteratur). Den Computer habe ich wahrscheinlich vom Arbeitgeber gekriegt, ansonsten zählt er auch dazu.

Andere Werbungskosten sind z.B. Kosten für berufliche Weiterbildung, Steuerberatung, Kontoführung, Gewerkschaftsbeiträge, Fahrtkosten (Präsenztage, dienstliche Besorgungen), und einiges mehr. Das gilt immer und nicht speziell für Homeoffice. Aber wie gesagt, ich kriege sowieso eine Pauschale von 1.230,- Euro pro Jahr. Erst wenn ich deutlich mehr zusammenbekomme, entsteht ein sichtbarer Effekt.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 27. März 2026 - 21:06

Das könnte man versuchen, aber ich weiß nicht ob es klappen wird. Dazu müsste man erstmal begründen dass der Stromverbrauch besonders hoch ist  (z.B. weil mir der Arbeitgeber einen stromfressenden Desktopcomputer mit großem Monitor gegeben hat, der in der Arbeitszeit ständig laufen muss). Dann müsste man auch einen Messwert oder zumindest eine Abschätzung für diesen Verbrauch haben, z.B. mittels Stromkostenmessgerät. Abgelehnt werden kann es trotzdem.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 27. März 2026 - 21:14

Falls das "Häusliche Arbeitszimmer" nicht möglich ist, schreibt man auf jeden Fall die Homeoffice-Pauschale in die Steuererklärung. Diese erfasst allerdings alle "üblichen" Kosten, auch die Energie.

Man müsste also begründen, dass der Stromverbrauch ganz außergewöhnlich hoch ist. Z.B. weil der Computer besonders viel Strom verbraucht, und (wegen Fernzugriffen etc.) Tag und Nacht laufen muss. Dazu sollte man Fakten haben, am besten Messwerte.

Nebenbei gesagt kann man in solchen Fällen auch mal den Arbeitgeber fragen, ob er die Mehrkosten übernimmt.

 

Was heißt eigentlich "von der Steuer absetzen"?  Nein, es heißt nicht, dass ich dieses Geld komplett wiederbekomme. Es heißt nur, dass ich für diesen Teil meines Lohnes keine Steuern bezahle.

Der finanzielle Vorteil, den ich zum Schluss haben werde, ist also nur ein bestimmter Prozentsatz des Betrages, den ich "von der Steuer absetze". Die Höhe dieses Prozentsatzes hat mit meinem Steuersatz zu tun, und dieser hängt progressiv vom Einkommen ab. Wer mehr verdient, bekommt deshalb einen größeren Anteil seiner Kosten zurück. Klingt komisch, ist aber so.

Und natürlich funktioniert das alles nur mit einer Steuererklärung. Ohne Steuererklärung kriege ich automatisch die Werbungskostenpauschale von 1.230.- Euro angerechnet, das Übrige nicht.

Allerdings lohnt sich eine Steuererklärung für "normale" Arbeitnehmer meistens sowieso, denn man kriegt übers Jahr üblicherweise zuviel Steuern vom Lohn abgezogen und kann sie damit zurückkriegen.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 27. März 2026 - 21:37

Ohne Steuererklärung kriege ich automatisch die Werbungskostenpauschale von 1.230.- Euro angerechnet, ...

Das stimmt nur theoretisch, denn ich kriege die (anteiligen) Steuern in jedem Monat vom Lohn abgezogen. Die Berechnung der endgültigen Steuern soll sich jedoch auf die Werte des gesamten Jahres beziehen. Zwar berücksichtigt die Formel des monatlichen Steuerabzugs auch einige Steuerminderungen die immer gelten (z.B. auch die Werbungskostenpauschale). Aber sie kann nicht die Differenzen korrigieren, die durch monatlich unterschiedlich hohes Einkommen entstehen. In vielen Fällen zahle ich dadurch (als Arbeitnehmer) insgesamt zu hohe Steuern.

Mit einer Steuererklärung kriege ich diese Differenz wieder, auch wenn ich nichts weiter angebe als meine Personalien. Ohne Steuererklärung geschieht das nicht, obwohl das Finanzamt die nötigen Daten eigentlich hätte. Aber ich soll halt vorher unterschreiben, dass ich keine anderen Einnahmen hatte die ich extra versteuern müsste.

Wenn ich nun aus diesem Grund sowieso eine Steuererklärung abgebe, werde ich mir natürlich überlegen ob ich noch zusätzlich etwas Steuerminderndes draufschreiben kann. Das können die tatsächlichen Werbungskosten sein, sofern sie die Pauschale übersteigen.

 

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