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Voraussetzungen für die Einbürgerung

Gespeichert von Juristin am

Die Person, die sich entschlossen hat, sich in Deutschland einbürgern zu lassen, muss acht Voraussetzungen erfüllen, damit er die deutsche Staatsangehörigkeit gem. §§ 10 ff. des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) erlangen kann:

  1. Seit acht Jahren rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland gem. § 10 Abs. 1 S. 1 StAG,
  2. Unbefristetes Aufenthaltsrecht der Aufenthaltserlaubnis zum Zeitpunkt der Einbürgerung gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StAG,
  3. Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG,
  4. Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 StAG,
  5. Verfügung über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 StAG,
  6. Keine Verurteilung wegen einer rechtswidrigen Straftat oder keine Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung aufgrund der Schuldunfähigkeit im Ausland oder in Deutschland gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 StAG,
  7. Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes des Bundesrepublik Deutschland gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StAG,
  8. Verlust bzw. Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG

Im Nachfolgenden werden die acht Voraussetzungen genannt und erläutert.

 

1. Voraussetzung - Aufenthalt :

Seit acht Jahren rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland gem. § 10 Abs. 1 S. 1 StAG

Der Antragsteller muss für die Einbürgerung grundsätzlich acht Jahre in Deutschland seinen Wohnsitz haben.

Die Frist von acht Jahren kann sich verkürzen

  • auf sieben Jahre, wenn der Antragsteller erfolgreich an einem Integrationskurs nach dem Aufenthaltsgesetz gem. § 10 Abs. 3 S. 1 StAG teilnimmt,
  • auf sechs Jahre, wenn der Antragsteller besondere Leistungen bei dem Integrationskurs erbringt, bspw. durch sehr gute Deutschkenntnisse, ehrenamtliches Engagement bei gemeinnützigen Organisationen oder Vereinen, gem. § 10 Abs. 3 S. 2 StAG. Dabei entscheidet die Einbürgerungsbehörde darüber, ob besondere Leistungen bestehen oder nicht. Die Leistungen müssen die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 StAG übersteigen. Dort heißt es „über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. Das bedeutet gem. § 10 Abs. 4 StAG, wenn der Antragsteller die Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) in mündlicher und schriftlicher Form erfüllt. Bei minderjährigen Kindern, die im Zeitpunkt der Einbürgerung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind diese Voraussetzungen bei einer altersgemäßen Sprachentwicklung erfüllt.
  • auf die Dauer des Asylverfahrens bei anerkannten Flüchtlingen (Asylberechtigte nach Art. 16 a Grundgesetz (GG) oder wenn ein Abschiebungshindernis gem. § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz) – d.h. wenn das Asylverfahren erfolgreich war.

 

2. Voraussetzung - Unbefristetes Aufenthaltsrecht :

Unbefristetes Aufenthaltsrecht der Aufenthaltserlaubnis zum Zeitpunkt der Einbürgerung gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StAG

Personen, die ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben, besitzen

  • eine Niederlassungserlaubnis oder
  • eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder
  • ein Aufenthaltsrecht als freizügigkeitsberechtigter EU-Bürger, EWR-Staatsangehöriger (Island, Liechtenstein und Norwegen) (einschließlich die Familienangehörige und Lebenspartner) oder
  • Staatsangehörige der Schweiz (einschließlich die Familienangehörige und Lebenspartner) oder
  • ein Aufenthaltsrecht aufgrund des Assoziationsrechts der Europäischen Union mit der Türkei (einschließlich die Familienangehörige)

Personen, die ein befristetes Aufenthaltserlaubnis zum Zeitpunkt der Einbürgerung haben, erfüllen dann die Voraussetzungen für die Einbürgerung, wenn

  • die befristete Aufenthaltserlaubnis zu einem Zweck erteilt wurde, die einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland begründen könnte.

Ansonsten reicht eine befristete Aufenthaltserlaubnis nicht für die Einbürgerung aus. Das sind folgende Beispiele:

  • bei einer Duldung,
  • bei einer Aufenthaltsgestattung,
  • bei einem Aufenthaltserlaubnis für ein Studium oder
  • bei vorübergehender Aufenthalt aus humanitären Gründen.

 

3. Voraussetzung - Lebensunterhalt :

Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG

Der Antragsteller darf keine Leistungen nach dem SGB II, also Hartz IV, oder Leistungen nach dem SGB XII, also Sozialhilfe, empfangen.

Hiervon gibt es jedoch eine Ausnahme:

Antragsteller erfüllen dann trotzdem die Voraussetzungen für die Einbürgerung, wenn sie die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII nicht selbst verursacht haben bzw. nicht zu vertreten haben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Fall 2. Das sind Fälle wie:

  • staatliche Leistungen während der Schulausbildung, der Ausbildung und des Studiums,
  • unverschuldeter Arbeitsplatzverlust durch bspw. betriebsbedingte Kündigung und ernsthafte Bemühungen um eine neue Arbeitsstelle,
  • besondere familiäre und persönliche Situation (bspw. kleine Kinder, die betreut werden müssen oder Krankheiten), wodurch der Lebensunterhalt nicht vollständig oder gar nicht bestritten werden kann.

Andere Sozialleistungen, die von dem Antragsteller bezogen werden, sind nicht für die Einbürgerung problematisch. D.h. sie stehen der Einbürgerung nicht im Wege. Das können folgende staatliche Leistungen sein:

  • BAföG,
  • Arbeitslosengeld I,
  • Erziehungsgeld oder
  • Wohngeld.

 

4. Voraussetzung - Deutsche Sprachkenntnisse:

Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 StAG

Gem. § 10 Abs. 4 StAG muss der Antragsteller die Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) in mündlicher und schriftlicher Form erfüllen.

Bei einem minderjährigen Kind, das im Zeitpunkt der Einbürgerung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sind die Voraussetzungen bei einer altersgemäßen Sprachentwicklung erfüllt, gem. § 10 Abs. 4 S. 2 StAG.

Es reicht als Nachweis aus, wenn

  • eine Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen eines Integrationskurses nach dem Aufenthaltsgesetz vorliegt,
  • ein Zertifikat Deutsch (B1 GER) oder ein ähnliches oder höherwertiges Sprachdiplom vorliegt,
  • vier Jahre durchgehend eine deutschen Schule mit Erfolg besucht wurde, d.h. ohne Sitzenbleiben, vorliegt,
  • ein deutscher Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur vorliegt,
  • ein Studium an einer deutschsprachigen Fach- oder Hochschule absolvierte wurde oder
  • eine deutschsprachige Ausbildung absolviert wurde.

Falls eines der Nachweise nicht vorliegen sollte, wird von der Einbürgerungsbehörde gefordert, dass an einem Sprachtest teilgenommen wird. Dieser Sprachtest kann auch an einer Volkshochschule absolviert werden. Der Sprachtest besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil. Es ist nicht erforderlich, dass beide Teile mit B1 abgeschlossen werden. Ausreichend ist, wenn eines der Teile mit A2 und der andere Teil des Testes mit B1 absolviert wurde.

Ausnahme von dieser Voraussetzung bestehen für Personen:

  • mit einer Erkrankung,
  • mit einer Behinderung oder
  • mit fortschreitendem Alter.

Diesen Personen ist es aufgrund der oben genannten Punkte nicht möglich die erforderlichen Sprachkenntnisse zu erwerben. Diese Personengruppe muss ggf. durch ärztliches Attest dies nachweisen.

 

5. Voraussetzung - Der Einbürgerungstest :

Verfügung über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 StAG

Der Antragsteller muss einen Einbürgerungstest gem. § 10 Abs. 5 StAG absolvieren. In diesem Einbürgerungstest werden Fragen zu den Grundzügen der deutschen Rechtsordnung, Kultur , Geschichte, über die demokratischen Werte in Deutschland, Prinzipien des Rechtsstaates, der Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit gestellt, die von dem Antragsteller beantwortet werden müssen.

Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen, die von 310 Fragen ausgewählt werden können. Dabei gibt es vier Antwortmöglichkeiten, die im Rahmen eines Multiple-Choice-Verfahren vom Antragsteller gelöst werden müssen.

über folgenden Link kann der Einbürgerungstest kostenlos durchgeführt werden, der auch sehr gerne als Vorbereitung auf den Einbürgerungstest genutzt werden kann: www.deutsch-werden.de/einbuergerungstest

Auch im Playstore kann der Einbürgerungstest als App kostenlos installiert werden….

 

Ausnahme vom Einbürgerungstest besteht für Antragsteller,

  • die mindestens einen Hauptschulabschluss in Deutschland haben und diesen nachweisen können,
  • die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit, Behinderung oder Alter nicht die erforderlichen Kenntnisse gem. § 10 Abs. 6 StAG erlernen können (hierbei ist auch ein ärztliches Attest vorzulegen) und
  • Minderjährige bis zum 16. Lebensjahr. Diese müssen keine staatsbürgerlichen Kenntnisse nachweisen.

 

6. Voraussetzung - Keine Verurteilung wegen einer Straftat :

Keine Verurteilung wegen einer rechtswidrigen Straftat oder keine Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung aufgrund der Schuldunfähigkeit im Ausland oder in Deutschland gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 StAG

Es dürfen keine Straftaten des Antragstellers im Bundeszentralregister stehen. Begangene Straftaten, die verurteilt wurden, können zwischen fünf und zwanzig Jahren im Bundeszentralregister bis ihre Tilgungsfrist erreicht wird, bleiben. Wie lange, welche Straftaten im Bundeszentralregister bleiben und wann sie gelöscht werden können, ist aus § 46 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) zu entnehmen.

Ist bereits eine Straftat aus dem Bundeszentralregister zum Zeitpunkt der Einbürgerung gelöscht, so ist es für die Einbürgerung unproblematisch. Es dürfen lediglich zum Zeitpunkt der Einbürgerung keine Straftaten bzw. Maßregeln der Besserung und Sicherung im Bundeszentralregister stehen.

Geringfügige Verurteilungen sind für die Einbürgerung unproblematisch. Geringfügig sind Verurteilungen gem. § 12 a StAG:

  1. Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln nach dem Jugendgerichtsgesetz,
  2. Verurteilungen zu einer Geldstrafe mit einem Strafmaß bis zu 90 Tagessätzen und
  3. Verurteilungen bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt und nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen worden ist.

Bei mehreren Verurteilungen zu Geld- oder Freiheitsstrafen im Sinne des § 12 a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und 3 StAG sind diese zusammenzuzählen, es sei denn, es wird eine niedrigere Gesamtstrafe gebildet; treffen Geld- und Freiheitsstrafe zusammen, entspricht ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe. übersteigt die Strafe oder die Summe der Strafen geringfügig den Rahmen nach den Sätzen 1 und 2, so wird im Einzelfall entschieden, ob diese außer Betracht bleiben kann.

 

7. Voraussetzung - Demokratie :

Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes des Bundesrepublik Deutschland gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StAG

Der Antragsteller muss sich schriftlich zu den Prinzipien – wie Menschenrechte, Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Rechtsstaat und das Recht auf eine parlamentarische Opposition – bekennen.

Vertrat der Antragsteller in der Vergangenheit verfassungsfeindliche überzeugungen, so muss er im Zeitpunkt der Einbürgerung glaubhaft machen, dass sich seine Einstellung geändert hat (ggf. auch unter Zeugen).

 

8. Voraussetzung - Ausbürgerung :

Verlust bzw. Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StAG

Mehrstaatlichkeit soll vermieden werden, daher sollte die bisherige Staatsangehörigkeit des Antragsstellers aufgegeben werden. Dies wird im zuständigen Konsulat beantragt.

Kosten der Einbürgerung

Kosten

Die Kosten der Einbürgerung betragen pro Person 255,00 EUR gem. § 38 Abs. 2 S. 1 StAG. Minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, haben 51,00 EUR zu bezahlen. Lassen sich minderjährige Kinder ohne die Eltern einbürgern, beträgt auch für sie die Einbürgerung 255,00 EUR.

Aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses kann gem. § 38 Abs. 2 S. 5 StAG von der Gebühr i.H.v. 255,00 EUR abgewichen werden und sogar keine Gebühr verlangt werden. Dies trifft besonders bei Antragstellern mit geringem Einkommen oder wenn mehrere Kinder zugleich eingebürgert werden, ein.

Es besteht sogar die Möglichkeit einer Ratenzahlung.

 

 

Links: http://www.spiegel.tv/filme/reportage-deutsch-werden/ http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/Beauftragtef… http://www.deutsch-werden.de/alle-volkshochschulen-deutschland-liste-vh… http://www.t-online.de/nachrichten/id_65139410/einbuergerung-erneut-meh…

 

Bitte nennen Sie mir die Quelle, dass für ausreichende Sprachkenntnisse auch ausreichend ist, wenn man bei Sprechen und Schreiben einmal B1 und einmal A2 hat. Ich bin wegen eines konkreten Falls dankbar für eine schnelle Antwort.

 

Gespeichert von Barbara Isolde (nicht überprüft) am Di., 25. Juni 2019 - 21:47

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Hi ich habe Teil

mündlich B1 erfüllt ,

Hören Lesen B1 erfüllt ,

3 Teil schreiben A2 .

 

Es hat 2 Punkten gefällt um zu bestehen . 2 * B1 und 1 * A2 . Ausländerbehörde in Düsseldorf haben mir informiert dass muss ich den Test wiederholen , weil brauche ich 3*B1.

 

 

 

Gespeichert von Tomeek 651 (nicht überprüft) am So., 07. Juni 2020 - 09:44

Antwort auf von Barbara Isolde (nicht überprüft)

Hallo,

ich bin Yannick und bin aus Bochum. Ich habe Probleme beim Ausfüllen von den folgende Anträge:
1- fragebogen feststellung der deutschen staatsangehörigkeit

2- antrag auf einbürgerung

Weiss jemand wie man es ausfüllt oder hat jemand ein Muster/beispiel wie man es ausfüllen kann und soll...

Danke für Ihre Hilfe

beste Grüße

Da du Deutscher bist, wird dich kein einziges Land auf der Erde aufnehmen. Also bleibt dir nichts anders übrig, als hier bei uns in DE zu verrecken.

Liebe Grüße aus Zwickau

 

 

Gespeichert von Dario (nicht überprüft) am Fr., 20. November 2020 - 12:41

Antwort auf von Horst (nicht überprüft)

Hallo

Sind Sie sicher dass Voraussetung 8 "Verlust bzw. Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit " noch gilt ?

Laut meine Botschaft und E.U Gesetze :
http://conventions.coe.int/Treaty/GER/Treaties/Html/043.htm
http://www.ambafrance-de.org/Doppelte-Staatsburgerschaft
http://www.ambafrance-de.org/La-double-nationalite

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 18. August 2015 - 12:36

Ich liebe seit 1980 in Erfurt. Ich und meine Kinder wir sind Deutsche nur meine Frau hatte keine. Wir sind zu seit Hars 4

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 05. Januar 2016 - 00:25

Hallo,

Ich lebe seit ca. 20 Jahren in Deutschland. Ich besitze momentan einen grauen Pass und zwar seit 2012. Ich bin hier zur Schule gegangen und beende bald mein Studium. Dürfte ich mit diesem "Dokument" einen deutschen Pass beantragen. Ich besitze keine Geburtsurkunde!

Liebe Grüße
Osmani

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 09. Mai 2016 - 19:40

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 01.09.2011 Az.: 5 C 27.10 entschieden, dass auf die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit nur dann ein Anspruch besteht, wenn die Identität der Einbürgerungsbewerberin/des Einbürgerungsbewerbers geklärt ist.
Eine Geburtsurkunde wäre da schon hilfreich. Es können aber auch andere staatliche Dokumente des Herkunftsstaates vorgelegt werden, die die Identität bestätigen.

Ich verstehe den gesetzt von Deutschland garnicht
Ist es richtig ungericht
Bin seit 8 Jahren in Deutschland habe seit eine Jahre abgeschlossene ausbildung und bekomme seit 4 Jahren kein Geld und Stadt nichts
Und ich habe einen Fest Vertrag
Ich habe jetzt seit 8 Monaten deutsche Pass beantragt
Aber immer noch nichts bekommen
Einen Freundin von mir ist seit 8jahren in Deutschland macht immer noch ihre Ausbildung
Bekommt von Stadt Hilfe berufsausbilungsbeihilfe
Wohnt aleine
Und hat deutsche Pass beantragt innerhalb 3 Monaten hat sie bekommen
Wo ist das Gericht in Deutschland

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 22. Juni 2016 - 06:40

Warum willst du eigentlich die deutsche Staatsbürgerschaft?

Bestimmt, weil du dir dadurch nur Vorteile versprichst. Keine Ahnung von den Gesetzen, Gebräuchen und der Kultur haben, aber Hauptsache deutschen Pass haben wollen. Wenn man sich zu einer anderen Staatsbürgerschaft entschließt, dann sollte man mit Herz und Blut zu diesem Land stehen, unabhängig seiner Herkunft.
Du bist ein typischer Fall vom falschem ,,Deutschen"! Solche wie dich gibt es leider viel zu viele wo die deutsche Staatsbürgerschaft nur annehmen, weil sie sich dadurch Vorteile erschaffen, s. z.B. im Sport / Fußball, Politik u.s.w..
Aber sei mal ehrlich, wenn es dann aber ernst wird oder man unter seinen Landsleuten ist, dann ist man doch lieber Türke, Italiener oder sonst was.

Fange erst mal an das Land in dem du lebst voll  respektieren und zu lieben!

Ich bin selbst Ausländerin, geboren und aufgewachsen in diesem Land!
Ich respektiere und befolge die Gesetze, bin voll integriert und vielleicht sogar manchmal mehr deutsch als ein richtiger Deutscher.
Dennoch schlägt mein Herz für mein Heimatland und so lange das der Fall ist, bin ich nicht bereit meine Staatsbürgerschaft zu wechseln. Das wäre für mich Hochverrat!

 

Sonnige Grüße aus dem schönen Baden-Württemberg

Vielleicht hat Ihre Freundin besser Deutsch gesprochen, als sie die Staatsbürgerschaft beantragt hat...
 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 08. Februar 2017 - 18:08

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Sie müssen sich erst mal einbürgern lassen, also die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Erst wenn Sie eingebürgert sind können sie einen deutschen pass beantragen. Ihre Freundin hatte wahrscheinlich schon die deutsche Staatsangehörigkeit.
 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 01. November 2017 - 20:58

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Dein Deutsch ist total im Eimer. Ich frage mich, wie du eine Ausbildung gemacht hast? Sowie du schreibst (Rechtsschreibung) würde ich dir persönlich auch in 10 Jahren keinen deutschen Pass geben.

 

Gespeichert von Dario (nicht überprüft) am Fr., 20. November 2020 - 12:47

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Kann ich mit ein britische EU pass doppelte staatsangehörigkeit beantragen- deutsche Staatsangehörigkeit und britische Pass beibehalten?

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 26. Juni 2016 - 12:36

Dies ist wirklich eine super Zusammenfassung aller Voraussetzungen. Danke!
Kann jemand sagen wie man die Einbürgerung als Prozess anstosst?
Also bei welcher Behörde fängt man an?
Gibt es eine Hilfestelle (z.B. in Berlin) zum gesamten Ablauf?
Idealerweise als Flowchart :)
Liebe Grüße
Robert

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 09. November 2016 - 12:36

Kann ich als Hausfrau mit Niederlassungserlaubnis die Deutsche Staatsburgerschaft beantragen..Ich bekomme keine Hilfe vom Staat..Mein Mann ist Marinesoldat und ist Turkischer Staatsbürger.Wir leben in der Turkei...

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 23. Januar 2017 - 09:18

Hallo Yan,

wo hast du genau Probleme beim ausfüllen. Kannst du uns bitte hier mitteilen?. Vielleicht kann ich Dir helfen.

VG
Koenig

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 02. Februar 2017 - 10:47

Hallo,
Ich bin Bahus, ich bzw. wir leben grad im Ausland außer( EU Staaten)wegen arbeiten,
Kann ich deutsche Pass für meine Tochter beantragen? Sie ist in Deutschland geboren bevor ich deutsche Pass bekommen habe.
Ich und meine andre Kinder sind deutsche.
Grüße & Dankte für Hilfe

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 04. März 2017 - 11:30

Guten Tag,

lebe schon 14 Jahre lang in der BRD, mein Sohn(12)ist hier geboren & erfolgreich in der Schule.
Habe vor 3 Jahren einen Hauptschulabschluss nach Klasse 10 absolviert und bin zurzeit im Ausbildung (2tes Jahr).
Gilt für mich die Ausnahme § 10 Abs. 1 Nr. 3 Fall 2. (staatliche Leistungen während der Schulausbildung).

Danke im Voraus

Lg.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 10. April 2017 - 08:37

Hallo allerseits!
Offiziell erfülle ich seit ca. 2 Jahren die Voraussetzungen für die Einbürgerung. Als ich aber in Behörden den Antrag stellen wollte, wurde mir gleich klar gemacht, dass ich ohne unbefristeten Arbeitsvertrag keine Chance auf die Einbürgerung habe. Wortlaut des Beamten: "Sie können gerne den Antrag stellen, aber ich kann sie gleich versichern, dass der Antrag abgelehnt wird." Damals hatte ich einen Vertrag für zwei Jahre an der Universität (LMU München, wiss. Mitarbeiterin, Literaturwissenschaft). Kann mir jemand von positiven Ergebnissen bei Uni-Beschäftigten (fast immer befristete Verträge) berichten? Vllt. gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern?
Danke im Voraus!

Vera

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 16. April 2017 - 11:40

Hallo Vera,

Ich glaube ja es gibt Unterschiede zwischen den Ländern denn ich wurde eingebürgert trotz befristetem Arbeitsvertrag an der Uni . Ich hatte sogar befristeten Aufenthalt nach § 18 . Meine Einbürgerung war also Ermessenseinbürgerung . Ich weiß nicht wer dir versichert hat dass dein Antrag abgelehnt wird aber falls dass irgendein untergeordneter Mitarbeiter war dann ist das Müll was der sagst denn diese Entscheidung treffen normalerweise viel höher gestellte ( Minister, OB, usw..) und untergeordnete dürfen solche Urteile erst gar nicht sagen . Meine Empfehlung : Anwalt !!

Viel Erfolg

Ich lebe seit 16 Jahren in Deutschland und hab immer noch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Ich verstehe das überhaupt nicht. Ich studiere hier in Deutschland. Was kann ich tun? Irgendwie ist es hier in Düsseldorf sehr komisch. Ich hab das Gefühl, da stimmt was nicht

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 07. Juni 2017 - 10:10

Die Deutsche Staatsangehörigkeit wird nicht automatisch verliehen. Es ist ein Antrag auf Einbürgerung bei der zuständigen Meldebehörde (Stadtverwaltung/Landratsamt) zu stellen. Eine Beratung sollte vorgeschaltet werden, z.B. durch den Ausländerbeirat oder Migrationsberatung. Die Voraussetzungen zur Einbürgerung sind vielfältig. Bitte genau informieren.

Hallo Zusammen,

Ich bin in Deutschland seit genau 5Jahren und wohne momentan in Niedersaschen. Ich bin seit 7Monaten berufstätig (Uni Abschluss) und bin Inhaber einer blauen EU Karte.
Laut dem Gesetz kann ich nach 21Monaten + mindestens B1 die Niederlassungserlaubnis beantragen.
Meine Frage: Kann jetzt schon schon die Niederlassungserlaubnis/Einbürgerung beantragen, da ich hier studiert und DSH habe.

Ich würde mich über Rückmeldungen sehr freuen.
Gruß,
Joel

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 25. Juni 2017 - 21:16

hallo ihr Lieben , ich wohne seit 11 Jahren in Deutschland , habe hier mein Bachelor abgeschlossen und hab mit Master am 2015 angefangen , leider durch eine Krankheit und einen Unfall könnte ich es nicht rechtzeitig abschließen. ich brauch jetzt noch 6 Monate , meine Frage ist : kann ich mich einbürgern lassen (mit §16) ?? hat jemand info oder Erfahrung damit gemacht . vielen Dank
LG Amir

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 30. Oktober 2017 - 15:06

Hallo,
habe ein großes Problem.
mein freund wurde eingebürgert endlich nach 22 jahren und hat die urkunde, hat auch sein deutschen Personalausweis und Reisepass beantragt was jetzt beim Bürgerbüro liegt und ein bestimmter beamter es nicht geben will, weil angeblich ein stempel/legalisiation auf der original übersetzte Geburtsurkunde fehlt. was er aber nicht gesagt hat als er das vor sich liegen hatte. Erst als er den ausweis abholen wollte. Er bekommt auch kein übergangsausweis. Den wir eigendlich brauchen da wir in 2 Wochen unser erstes kind erwarten, für die Geburtsurkunde des Kindes sowie Elterngeld und so weiter.

hoffe es kann mir jemand helfen und einen tipp geben, den in moment besitzt er keinen Ausweis.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 06. November 2017 - 16:50

Hallo Zusammen,
ich lebe seit 7 Jahre in Deutschland,habe auch hier mein Kind geboren. Ich habe B2 Prüfung bestanden,aber zurzeit mache ich eine Ausbildung,bekomme nur wenig Unterstützung von JobCenter,habe auch BAB Antrag bei Jugendberater beantragt. Kann ich Deutsche Pass beantragen? Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 07. November 2017 - 11:07

Hallo! Ich bin 1995 in Deutschland geboren, habe ein deutsches 2,3 Abitur, bin nicht vorbestraft, studiere und arbeite sprich ich empfange keinerlei (!!) Sozialleistungen. Trotzdem muss ich für meine Einbürgerung folgendes nachweisen: -Leistungsnachweis der Universität -Zugtickets als Nachweis der Pendelbewegung nach Stuttgart (ich wohne in NRW Hauptsitz, aber bin beruflich dort) -Stellungnahme darüber wie ich es bewerkstellige, ein Vollzeitstudium und eine Firma (falscher Begriff da es Unternehmen heißt, Firma ist nur der Name eines Unternehmens §17(1) HGB, aber was soll man mehr von einer Behörde erwarten) zu leiten obwohl ich nur am Wochenende in Stuttgart bin (falsch ich habe ausdrücklich gesagt am Wochenende, Semesterferien und dass alles andere telefonisch, per Post, Email und über PC geht ---> Home Office) Zusätzlich wird der Steuerbescheid, Geschäftsführervertrag und Gehaltsabrechnungen gefordert, welche ich beim 1. Treffen dabei hatte, mir da aber gesagt wurde, dass diese völlig unwichtig seien!!!!!!! ICH BIN WIRKLICH ÜBER DIESE UNORGANISIERTE ARBEITSWEISE ERBOST!!!!!!! Darf das alles überhaupt zusätzlich gefordert werden, weil dies ja nicht wirklich mit den 8 Voraussetzungen zu tun hat? Liebe Grüße
 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 15. November 2017 - 17:28

Schön, dass Sie das HGB zu kennen scheinen - offenbar aber nicht den DUDEN -> dessen Infos über Wortbedeutungen deutscher Begriffe gibt's übrigens auch online

"FIRMA" ist darin wie folgt definiert:
Substantiv, feminin -
1a. kaufmännischer Betrieb, gewerbliches Unternehmen;
1b. ins Handelsregister eingetragener Name eines …
2. Sippschaft, Gesellschaft

=> erst lesen und verstehen, bevor Sie andere Menschen/Behörden als anmaßend als unfähig bewerten.

Ein zur Einbürgerung erforderlicher Nachweis ist u.a. eine "unbefristete feste Arbeitsstelle" sowie durch Verdienstbescheinigungen feststellbare Einnahmen, die einen von z.B. Sozialhilfe unabhängigen Lebensunterhalt garantieren.

Ihren Angaben nach, sind Sie jedoch nirgends unbefristet angestellt sondern selbständig. Sie können sich also nicht selbst eine Bestätigung ausstellen. Folglich sind div. Nachweise erforderlich, aus denen entnehmbar ist, ob es sich um ein langfristig gewinnbringendes Unternehmen handelt, Sie regelmäßig die anfallenden Steuern bezahlen und eben tatsächlich Einkommen verbucht wird.

 

Gespeichert von Leser (nicht überprüft) am Di., 03. Dezember 2019 - 10:00

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Seit Januar 2014 bin ich in Deutschland. Deutschkurs habe ich bis C1 geschafft. Seit Mai 2015 bin ich in einer Arbeitstelle tätig und bekomme jedes Jahr die befristete Aufenthaltserlaubnis. Ich bin kein Asylbewerber, sondern sehr gut ausgebildet. Bis wann darf ich auf ein unbefristetes Aufenthaltsrecht und vielleicht deutsche Einbürgerung beantragen?

Respekt für Ihre Ausdrucksfähigkeit. Nur wenige schaffen es in 4 Jahren so gut Deutsch zu sprechen wie Sie. Sie müssen sich an das Einwohnermeldeamt melden und Ihre Arbeitsstelle nachweisen, dann sollte es klappen, sonst dauert es noch 3 Jahre bis sie regulär eingebürgert werden können. Viel Erfolg ;)

Nach 5 Jahren Aufenthalt erhält man die Niederlassungserlaubnis gemäß §9 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), wenn alle Bedingungen dort erfüllt sind. Mit Sprachdiplom C1 ist zumindest die Sprache nachgewiesen. Für demokratische Grundkenntnisse ist ein Einbürgerungstest nachzuweisen oder der Test "Leben in Deutschland" aus dem Integrationskurs. Der Einbürgerungstest wäre hier zu empfehlen. Nach 8 Jahren Aufenthalt kann man eine Einbürgerung beantragen gemäß §10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Diese Wartezeit kann auf Antrag um ein Jahr reduziert werden bei erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses. Ein weiteres Jahr Wartezeit kann auf Antrag erlassen werden, wer z.B. eine Universität oder eine Ausbildung erfolgreich absolviert hat. Es besteht meines Wissens kein Rechtsanspruch auf eine Reduzierung der Wartezeit sondern wird erst anhand der Unterlagen und Antrag entschieden.

Genau so, wie Sie Fehler in Rechtschreibung und bei den Satzzeichen gemacht haben, unterstellen Sie Böswilligkeit in der Formulierung. Pfui! 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 10. April 2022 - 17:46

Antwort auf von Taki (nicht überprüft)

halo ich bin in deutschland geboren und ich habe sechs jahre gelebt
und wie man nach Papieren sucht
was sollte getan werden

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 29. November 2017 - 12:33

Ich lebe seit acht Jahren in Deutschland, und verfüge ich Niederlassung Erlaubnis, aber ich bekomme immer noch nicht, mein Antrag würde abgelehnt.
Ich weiß es nicht, wieso ich nicht bekomme.
Ich bete um Hilfe.
Grüße Sami

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 27. Dezember 2017 - 17:05

Hallo,

ich bin EU-Bürger und wohne seit 7 Jahren und 4 Monaten in Deutschland, ab September wären sie 8 Jahren.
Ich habe mich entschieden, in März zurück ins Heimatland umzuziehen, oder mindestens zu versuchen. Da ich nicht sicher bin, wie die Dinge dort laufen werden, schließe ich nicht die Möglichkeit aus, kurz danach in Deutschland zu kehren.

Falls ich vom Heimat enttäuscht wird und zurück komme, muss ich vom Null mein Aufenthalt starten, oder erlaubt das Gesetzt eine kurze Unterbrechung? Wenn ja, wie lang?

Danke für Ihre Hilfe und beste Grüße

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 04. Januar 2018 - 11:42

Hallo, wenn du ein unbefristetes Aufenthaltserlaubnis für Deutschland hast, darfst du in der Regel längstens 6 Monate im Ausland sein, ohne dass dein Aufenthalt erlischt. Du musst aber innerhalb von 6 Monaten zurück nach Deutschland einreisen, bisschen dich hier aufhalten und dann kannst du wieder zurück ausreisen, wenn du deinen Aufenthalt nicht verlieren willst. LG

Hallo, ein Britische Soldat, der sei 17 Jahren in Deutschland ist, davon 13 Jahren als Soldat, und seit 4 Jahren hier angemeldet, mit Deutschen Frau, und Kinder (eigene) ein Haus, Arbeit, gibt es die Möglichkeit das er sich jetzt einbürgern kann? Sonnst droht Verlust der Arbeitsplatzes wenn Groß Brittanien nicht mehr Mitglied Staates der EU ist.
 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 14. Januar 2018 - 13:34

Guten Tag,

ich möchte Sie fragen ob die Ausbildung als Bilanbuchhalter IHK beim IHK Bildungshaus in Stuttgart ausreichend für die Erfüllung der Voraussetzungen für die Einbürgerung  wäre.

Zäht diese Weiterbildung als " eine deutschsprachige Ausbildung "?

Vielen Dank!

Jelena

 

Gespeichert von Jelena Vozniouk (nicht überprüft) am Sa., 21. April 2018 - 12:58

Hallo Zusammen,

 

Kurz zu meiner person ich bin 28 Jahre alt Student ich studiere Maschinenbau jetzt befinde ich mich im Abschlußphase, ich schreibe meine Bachelorarbeit. und ich will fragen ob ich nach dem Studium in DE bleiben darf bzw. deutsche Pass beantragen.

Ich bekomme kein Bafög mein Studium habe ich alleine finanziert durch jobben.

Ich bedanke mich im voraus.

Guten Tag 

 

ich habe eine Frage wenn ich Deutschland sein 8 Jahre bin wegen Studium und von dem Stadt nichts bekommen habe,und dann die 25/1 bekomme ,kann ich sofort beantragen für die Einbürgerung oder soll ich warten bis ich die unbefristete habe.

Danke

 

Gespeichert von hosam (nicht überprüft) am Do., 24. Mai 2018 - 13:30

Hallo Leute,

 

habe mir hier die Kommentare durchgelesen und möchte nun mein Pfeffer über die Suppe streuen.

 

Doppelte Staatsangehörigkeit ist möglich in vielen Ländern. Auch in Deutschland wurden die Bedenken gegen diesen Model längst entkräftet. Als ich nach 16 Jahren rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland einen Antrag stellte, wo ich mich nicht damit einverstanden erklärte, meine Staatsangehörigkeit aufzugeben, bekam ich ein Schreiben, dass  meine Argumenten nicht ausreichend seien.

 

Mal im Ernst. Diejenige Ausländer, die vor 16 Jahren und früher nach Deutschland kamen, hatten es sehr schwer sich zu integrieren. Es gab so gut wie keine Möglichkeiten auf eine normale (Schulische-) Ausbildung, da keine BAB, kein BAFöG oder Weisenrente für die Ausländer vorgesehen war. Jetzt integriert euch mal. Und trotz diesen ver***ten Hindernissen habe ich eine Ausbildung gemacht, habe studiert und mich bestens integrieren können.

 

In Zeiten der immer stärkerwerdender Ausländerfeindlichkeit und Entrechtung der Ausländer, bei der Ignoranz der Polizeien bei der Ermittlung der Straftaten zum Nachteil von "Ausländern" bei gleichzeitiger übertriebener Bestrafung für Bagateldelikte, die von "Ausländern" begangen werden sollten die Einbürgerungsbehörden m.E. dringend ihre Einstellung zur Vergabe von Einbürgerungsurkunden überdenken. Auch dann, wenn die entwürdigende Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit verständlicherweise verweigert wird. 

 

viel Erfolg Euch allen noch.

 

 

 

Gespeichert von Ivan Romanow (nicht überprüft) am Fr., 31. August 2018 - 19:38

Guten Morgen,
seit 8 Jahre wohnt mein Mann in Deutschland. Wir beide haben ein guten Job und ein sicheres Einkommen. Für 2.5 Jahre hat er verschiedene Deutsche Kurse teilgenommen (A1-A2 und B1) aber keine Prüfung gemacht (Telc oder so) und er hat auch die Einbürgerung test bestanden.  Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass er eingebürgert werdet?
Mit freundlichen Grüßen

 

Gespeichert von Lollo (nicht überprüft) am Di., 05. Februar 2019 - 14:12

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